AGB

§1 Geltung

Nachstehende Geschäftsbedingungen sind für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen gültig, sofern sie nicht ausdrücklich von Markus Bader – MB-Softwaresolutions, 76473 Iffezheim Hügelsheimer Straße 13 abgeändert werden. Entgegenstehende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von Markus Bader – MB-Softwaresolutions schriftlich bestätigt werden.

§2 Angebot

Angebote sind stets freibleibend. Angaben, die auf Irrtum von Markus Bader – MB-Softwaresolutions beruhen, sind nicht verpflichtend. Mündliche Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich von Markus Bader – MB-Softwaresolutions bestätigt werden. Die angegebenen Preise sind EUR-Preise, sofern nicht anders vermerkt.

§3 Freischaltung (Registrierung)

Die Freischaltung oder Registrierung Lieferung erfolgt schnellstmöglichst entweder durch Markus Bader  – MB-Softwaresolutions. Eine Freischaltung oder Registrierung ist nicht mit der Lieferung eines Datenträgers oder Programmdaten verbunden (sofern dies nicht ausdrücklich beim jeweiligen Produkt vermerkt ist), der Käufer enthält lediglich die zur Freischaltung der jeweiligen Shareware benötigten Informationen. Benachrichtigt wird im Regelfall per Email, in Ausnahmefällen schriftlich.

§4 Nutzung/Gewährleistung

Mit dem Registrierungswunsch erkennt der Käufer die der jeweiligen Shareware beiliegenden Nutzungsbedingungen an. Falls nicht anders vereinbart, gilt die Nutzung ausschließlich für den Käufer. Ist der Käufer keine natürliche Person, gilt die Registrierung für jeweils eine installierte Version. Markus Bader – MB-Softwaresolutions gibt keine Gewährleistung auf Software, noch gibt es eine Zufriedenheitsgarantie oder dergleichen, da es in der Natur der Shareware liegt, sie auf Funktionsfähigkeit vor der Registrierung testen zu können. Markus Bader – MB-Softwaresolutions ist in keiner Weise haftbar für ganz oder teilweise nicht funktionsfähige Software, noch durch Schäden oder Folgeschäden (z.B. Datenverlust) die durch nicht funktionsfähige Software entstehen könnten.

Eine Rückgabe der Registrierung ist nicht möglich.

§5 Zahlungsbedingungen

Markus Bader – MB-Softwaresolutions nimmt Zahlungen in den auf den Registrierseiten angebotenen Weise entgegen. Markus Bader – MB-Softwaresolutions behält sich vor, bei Zweifeln an der Bonität den Registrierwunsch/die Bestellung nicht durchzuführen.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist in jedem Fall Karlsruhe.

§6 Kaufvertragsabschluß

Diese Bedingungen gelten mit dem Absenden der Bestellung – gleich auf welche Weise – als angenommen.

§7 Widerrufs-Recht

Da Freischaltcodes, Software und Shareware auf Grund der Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet ist, ist eine Rücksendung nach Kauf gegen Erstattung des Kaufpreises somit nach §3 Fern-Absatz-Gesetz nicht möglich.

§8 Storno/Storno-Kosten

Ein Storno der Bestellung durch den Kunden ist höchstens bis zu dem Zeitpunkt möglich, bis zu dem noch keine Auslieferung seitens Markus Bader – MB-Softwaresolutions an den Kunden initiiert wurde. Ein Storno muss schriftlich erfolgen und gilt erst durch schriftliche Bestätigung seitens Markus Bader – MB-Softwaresolutions als akzeptiert. Sollten bei Markus Bader – MB-Softwaresolutions bei der Bearbeitung der Bestellung bis zum Eintreffen des Storno bereits Kosten entstanden sein, trägt diese der Kunde. Wenn ein Storno von Markus Bader – MB-Softwaresolutions akzeptiert wird, so erfolgt eine umgehende Rückzahlung eventuell bereits gezahlter Beträge durch Gutschrift von Markus Bader – MB-Softwaresolutions – der Kunde wird keine Rückholung des Betrags veranlassen.

§9 Sonstige Kosten

Sollte der Kunde – aus welchem Grund auch immer – die Zahlung des angegebenen Zahlungswunsches verweigern oder von seiner Seite aus zurückholen (z.B. Kreditkarten-Storno, Lastschrift-Retoure, ungedeckter Scheck), so haftet er für sämtliche daraus entstehenden Kosten und Folgekosten (z.B. Rücklastschrift-Bankgebühren, Porto, Inkasso-Kosten).

Für den Fall, dass Bestimmungen dieses Lizenzvertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, so berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr durch eine solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.